Am 27. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen. Gestimmt haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, gemeinsam mit der AfD.  

̽»¨¾«Ñ¡ (̽»¨¾«Ñ¡) Deutschland ist entsetzt über diesen schweren Rückschritt für den Schutz von Familien, der zehntausende Familien für weitere unbestimmte Jahre auseinanderreißen wird.  Anstatt Schutz zu gewährleisten, droht die neue Regelung humanitäre Not zu verschärfen und Kommunen zusätzlich zu belasten. 

Corina Pfitzner, Geschäftsführerin ̽»¨¾«Ñ¡ Deutschland, kommentiert:  

 â€žDie Entscheidung der Bundesregierung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, kostet Vertrauen. Das Vertrauen von Schutzsuchenden in ein faires Verfahren. Das Vertrauen in ein Europa, das Menschenrechte ernst nimmt. Und das Vertrauen in eine Politik, die Familien schützt – nicht trennt.  

Dieses Gesetz ist menschenunwürdige Symbolpolitik auf dem Rücken der vulnerabelsten Menschen. Diese Entscheidung erschwert das Leben tausender schutzberechtigter Menschen in Deutschland und ihrer Familien, die in Konfliktregionen oder unter prekären Lebensbedingungen leben.  

Der Bundestag hat nicht einfach ein Gesetz beschlossen. Er hat bewusst entschieden, dass Tausende Menschen noch Jahre von ihren Familien getrennt bleiben. Das ist kein politischer Kompromiss, sondern ein Bruch mit humanitären Werten, dem Menschenrecht auf Familie und dem Schutz von Kindern.“ 

Die Einheit der Familie und das Kindeswohl sind menschenrechtliche Prinzipien. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ein wichtiger, legaler Weg für viele Betroffene, ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Die Aussetzung des Familiennachzugs führt zu verstärkten Unsicherheiten von schutzbedürftigen Menschen.1 

Für Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland bedeutet dieses Gesetz, dass sie noch über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben.  Besonders kritisch ist die im Gesetz enthaltene Härtefallregelung: Sie bleibt vage, enthält weder transparente Kriterien noch ein klar definiertes Verfahren. Es braucht dringend klare Vorgaben, transparente Verfahren und leicht zugängliche Antragswege seitens der Bundesregierung. Nur so kann verhindert werden, dass die Härtefallregelung letztlich zur bloßen Alibimaßnahme wird, um eine de-facto-Aussetzung des Familiennachzugs zu kaschieren. 

Die Erfahrungen mit der vorherigen Aussetzung des Familiennachzugs (2016-2018)2 zeigen klar: anstatt Kommunen bei der Integration zu unterstützen und zu entlasten, entsteht eine erhebliche Mehrbelastung für Gerichte und Behörden, durch unzählige Eilverfahren und Anträge zur Aufnahme im Einzelfall. Kommunen werden schlechter ausgestattet, weniger effizient und tragen die Verantwortung für die Folgen einer symbolischen Abschreckungspolitik.  

̽»¨¾«Ñ¡ Deutschland appelliert erneut an die Bundesregierung, menschenrechtliche Prinzipien nicht dem Druck migrationspolitischer Symbolik zu opfern. Die Bundesregierung muss die noch verbleibenden legalen Zugangswege für schutzbedürftige Menschen aus- und nicht abbauen. Dazu gehört unter anderem:  

1 Diese Trennung sorgt bei Ihnen und ihren Angehörigen für Angst und Unsicherheit – besonders bei Frauen und Kinder – die in instabilen Regionen zurückbleiben müssen. Sie sind dadurch weiteren Gefahren ausgesetzt oder sehen sich gezwungen, lebensgefährliche Fluchtrouten auf sich zu nehmen, um wieder mit ihren Familien vereint sein zu können. 

2 Der Familiennachzug war von der damaligen Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits 2016 für rund zwei Jahre eingefroren und danach mit Deckelung wieder ermöglicht worden.