Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten droht zehntausende Familien jahrelang auseinander zu reißen, warnt ̽»¨¾«Ñ¡ (̽»¨¾«Ñ¡) Deutschland. 

Dabei handelt es sich um Personen mit in Deutschland bereits europarechtlich anerkanntem Schutzstatus, die vor Konflikten und Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, und nun ihre Kernfamilien – Ehepartner*innen, minderjährige Kinder oder Eltern – nachholen möchten.1 Vom Aussetzen des Familiennachzugs sind insbesondere Frauen und Kinder betroffen, die so allein in Konfliktregionen zurückbleiben oder auf gefährliche Fluchtrouten gedrängt werden. 

Schon nach den aktuellen Regelungen ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 12.000 Personen im Jahr begrenzt. Ein Aussetzen hat einen erheblichen menschlichen Preis, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die Auslastung der Kommunen. Denn die Erfahrungen seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2016 zeigen: Einschränkungen oder gar die Aussetzung des Familiennachzugs entlasten weder Gerichte noch Behörden, sondern führen zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall. 

Viele Familien, denen der Familiennachzug nun verwehrt bleiben soll, warten bereits seit Monaten oder sogar Jahren auf einen Termin zur Antragstellung. Diese langen Wartezeiten sind allein auf die begrenzten personellen Kapazitäten und die langsame Bearbeitung durch die zuständigen Behörden zurückzuführen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch ihre Anträge nicht mehr bearbeitet werden sollen. Das bedeutet, dass diese Familien zusätzlich zum jahrelangen Warten noch mindestens zwei weitere Jahre getrennt bleiben. Aus humanitärer Sicht ist eine solche Situation untragbar. 

̽»¨¾«Ñ¡ appelliert daher eindringlich an die Bundestagsabgeordneten, ihre Stimme in der finalen Abstimmung über das Gesetz im Sinne Deutschlands humanitärer Verantwortung und dem Recht auf Familie abzugeben. Ausgerechnet die Schutzbedürftigsten – Menschen mit anerkanntem Schutzstatus und ihre Familien – dürfen nicht zum Spielball von Symbolpolitik werden. Der Familiennachzug muss weiterhin ermöglicht werden.